Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
von ATELIER JANA PAULIN.
§1 VERTRAGSINHALT
§1.1 Atelier Jana Paulin – nachfolgend auch Auftragnehmer – nimmt Aufträge für Maßanfertigungen von Kunden – nachfolgend auch Auftraggeber – auf Basis der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) des Auftragnehmers an.
§2 AUFTRAGSANNAHME
§2.1 Der Auftraggeber kann seinen Auftrag für die Maßanfertigung eines Kleidungsstückes persönlich bei uns im Atelier oder durch schriftliche Bestellung erteilen.
§2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die auf dem Auftrag notierten Artikel und Formen, nebst Sonderwünschen, vor Unterschriftsleistung persönlich zu überprüfen.
§3 ZAHLUNG
§3.1 Bei der Bestellung berechnen wir eine branchenübliche Anzahlung von 50 % des Kaufpreises.
§3.2 Die Restzahlung wird mit dem zweiten Anprobetermin fällig.
§3.3 Zahlungen können in bar, mit der EC-Karte oder per Banküberweisung erfolgen. Dies gilt ebenfalls für die Restzahlung.
§4 AUFTRAGSÄNDERUNG NACH AUFTRAGSERTEILUNG
§4.1 Bestimmte Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden, wenn bereits mit der Fertigung des Kleidungsstückes begonnen wurde oder die Auftragsfreigabe für unser Werk erfolgt ist.
§4.2 Änderungswünsche sind dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall entstehen extra Kosten, die je nach Aufwand berechnet werden.
§5 VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG UND WIDERRUF
§5.1 Der Vertrag beginnt und endet jeweils am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
§5.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 14 Tagen vereinbart. Handelt es sich bei der im Vertrag vereinbarten Dienstleistung um eine Sonderanfertigung, greift §312g Abs. 2.1 BGB (siehe §5.7 dieser AGB). Gegebenenfalls kann der Vertrag dennoch gelöst werden; der Dienstleister behält sich hier eine Entscheidung im Einzelfall vor. Kommt es zur Auflösung des Vertrages, greift §5.6 dieser AGB.
§5.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn:
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der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet,
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der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
§5.4 Kündigungsfolgen: Im Falle einer wirksamen Kündigung vor Abschluss der vertraglich bestimmten Arbeiten sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem bzw. veränderten Zustand zurückgewähren, muss er dem Auftragnehmer insoweit ggf. Wertersatz leisten.
§5.5 Bei Sonderbestellungen wie z.B. maßgefertigter Kleidung, Kostümen, Stickereien oder anderen kundenspezifischen Anfertigungen übernimmt der Auftraggeber im Falle einer Kündigung die kompletten bis dahin vom Auftragnehmer geleisteten Kosten inkl. bereits erfolgtem Materialeinkauf und -verbrauch. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Auftragnehmer mit deren Empfang.
§5.6 Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2.1 BGB nicht bei der Lieferung von Waren, die extra nach Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt werden oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Sonder- und Maßanfertigungen sind somit von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
§6 ÄNDERUNGSKOSTEN
§6.1 Brautkleider und Abendkleider aus unserer Kollektion sind besondere Kleidungsstücke, die auch bei der Maßanfertigung eine Anpassung an die Figur der Kundin benötigen.
§6.2 Die Änderungskosten werden individuell bei der Bestellung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Aufwand berechnet. Ein Pauschalpreis für Änderungen wird nicht festgelegt, da die Arbeiten je nach Figur und Modell des Kleides variieren können.
§7 ANPROBE UND ABHOLUNG
§7.1 Die Anprobe des Kleides erfolgt bei uns im Atelier.
§7.2 Bei Größen- und Gewichtsveränderungen zwischen Auftragsannahme und Abholung übernehmen wir keine Passform-Garantie. Eventuell anfallende Änderungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§7.3 Bei Sonderwünschen oder Abweichungen von der vorherigen Absprache betreffend das Kleidungsstück, kann der Auftragnehmer zusätzliche Zwischenproben, die dadurch noch hinzukommen, in Rechnung stellen.
§7.4 Falls die bestellten Kleidungsstücke vom Auftraggeber nicht abgeholt werden, darf der Auftragnehmer nach zwei Jahren ab Vertragsbeginn nicht abgeholte Ware entsorgen.
§8 NACHKORREKTUR
§8.1 Nach der Abholung der Ware sind keine kostenfreien Nachkorrekturen möglich. In Notfällen (z.B. große Gewichtsveränderung, Schwangerschaft, operativer Eingriff) kann der Auftragnehmer für eine oder mehrere durchgeführte Korrekturen eine Rechnung stellen.
§8.2 Getragene Kleidungsstücke können nicht bei uns korrigiert werden. Dafür bitten wir den Auftraggeber, sich an eine Änderungsschneiderei zu wenden.
§9 LEISTUNGSHINDERNISSE
§9.1 Bei höherer Gewalt (etwa Krieg, Revolution, Todesfall, Unwetter oder politischen Umwälzungen) und bei sämtlichen sonstigen Umständen, die unsererseits nicht zu vertreten sind (etwa auch Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder äußere Betriebsstörungen), insbesondere auch bei Störungen im betrieblichen Ablauf unserer Vorlieferanten, sind wir berechtigt, die Lieferung des Kaufgegenstandes bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder eines hierauf beruhenden Unvermögens hinauszuschieben.
§10 QUALITÄT
§10.1 Feine Stoffe, die für die Kleider verwendet werden, können sich trotz sorgfältiger Verarbeitung und unter Zugrundelegung gleicher Maße aus vielerlei Gründen unterschiedlich verhalten. Geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform können daher auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind.
§11 BEANSTANDUNGEN
§11.1 Beanstandungen sind vor der Abholung der Ware dem Auftragnehmer mitzuteilen.
§11.2 Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Passform können nicht beanstandet werden.
§11.3 Nach der Abholung der Ware sind keine Beanstandungen möglich.